IHRE AUSWAHL
Zusatzqualifikation chronische und schwer heilende Wunden für Pflegefachkräfte
Zusatzqualifikation
chronische
und
schwer
heilende
Wunden
für
Pflegefachkräfte
Zusatzqualifikation chronische und schwer heilende Wunden für Pflegefachkräfte

Zusatzqualifikation chronische und schwer heilende Wunden für Pflegefachkräfte

Millionen Menschen leiden an chronischen Wunden. Aufgrund verschiedener Einflüsse kann die normale Wundheilung gestört sein. Die Wunde verheilt nur schlecht oder bleibt offen. Hier ist eine spezielle medizinische Behandlung (Wundmanagement) notwendig. Um bestmögliche Therapieergebnisse zu erreichen, werden Fachkräfte speziell für die Wundversorgung ausgebildet. Der pflegerische und medizinische Sachverstand wird vertieft und damit die Wundversorgung professionalisiert.

Der GKV-Spitzenverband hat in den Rahmenempfehlungen HKP nach § 132a Abs. 1 SGB V Änderungen vorgenommen, die die Versorgung von Menschen mit schwerheilenden und chronischen Wunden in der ambulanten Pflege betreffen. Damit wird eine Versorgung durch spezialisierte Leistungsanbieter angestrebt. Die Anforderungen an die Eignung von spezialisierten Leistungserbringern zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden umfasst besondere Qualifikationsanforderungen an die verantwortliche Pflegefachkraft bzw. die Fachbereichsleitung sowie die übrigen an der Versorgung beteiligten Pflegefachkräfte.

Es gelten folgende Anforderungen an spezialisierte Leistungserbringer:

Leitung:

  • verantwortliche Pflegefachkraft mit spezifischer Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden (zertifizierte Weiterbildung) oder
  • Pflegefachkraft im Sinne einer Fachbereichsleitung (fachliche Leitung und Aufsicht) mit spezifischer Zusatzqualifikation
  • spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden mit mindestens 168 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Pflegefachkräfte, die fachpflegerische Versorgung bei Versicherten übernehmen:

  • alle Pflegefachkräfte, die eigenverantwortlich die fachpflegerische Versorgung übernehmen, benötigen eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden und
  • jährliche Fortbildung zur Aktualisierung des fachspezifischen Wissens „Wundversorgung“ (wird auf Fortbildungsverpflichtung angerechnet)
  • spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden mit mindestens 84 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Wir vom MBW-Niederrhein bieten hierzu 2 Kursformate an, deren Inhalte den Regelungen in § 6 der Rahmenempfehlungen nach § 132a, Abs. 1 SGB V entsprechen!

Zusatzqualifikation chronische und schwer heilende Wunden (84 UE) für Pflegefachkräfte

Durch diese Weiterbildung erlangen Sie fachspezifisches Wissen zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden. Sie sind in der Lage, Menschen mit chronischen Wunden zu informieren, zu beraten, anzuleiten und im Umgang mit wund- und therapiebedingten Beeinträchtigungen, insbesondere Schmerzen, Wundgeruch und Kompression zu unterstützen. Eine professionelle Wundversorgung beginnt bei der Anamnese und Wundbeschreibung, geht über die Diagnostik und Prävention und endet mit der optimalen Therapie.

Kursinhalte

Grundlagen

  • Physiologie und Anatomie der Haut
  • Gefäßsystem
  • Wunde, Wundheilung
  • Mikrobiologie und Hygiene

Krankheitsbilder wie

  • Gefäßbedingte Erkrankungen
  • Chronisch-venöse Insuffizienz (CVI) und Ulcus cruris
  • Periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK)
  • Lymphangiopathien
  • Diabetisches Fußsyndrom (DFS)
  • Dekubitalulkus und Dekubitusprophylaxe

Lokaltherapie: Behandlungsprozess/Management

  • Wundbehandlungsprozess
  • Kommunikation und Beratung

Adjuvante (unterstützende) Maßnahmen

  • Kompressionstherapie
  • Schmerzerfassung und -therapie
  • Ernährung

Rahmenbedingungen/ergänzende Themenbereiche

  • Wunddokumentation
  • Qualitätssicherung in der Wundtherapie
  • Kommunikation und Beratung

Voraussetzung

Abgeschlossene Ausbildung als

  • Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann (nach dem PflBG) oder
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in (nach dem KrPflG) oder
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (nach dem KrPflG oder nach dem PflBG) oder
  • Altenpfleger/in (nach dem Altenpflegegesetz vom 25.08.2003 oder nach dem PflBG) oder
  • Altenpfleger/-in mit einer dreijährigen Ausbildung nach Landesrecht

Kursdauer

9.00 – 16.00 Uhr, 84 UE

Kursgebühr

925 €

Stethoscope
Zusatzqualifikation chronische und schwer heilende Wunden für Pflegefachkräfte 20240001
Mo. 09.09.2024 von 09:00 bis 16:00 Uhr
Vom 09.09.2024-25.09.2024
MBW Niederrhein
Von-Humboldt-Str. 106
52511 Geilenkirchen
925,00 €/Person
Freie Plätze: 17