IHRE AUSWAHL
Zusatzqualifikation chronische und schwer heilende Wunden für Leitungskräfte
Zusatzqualifikation
chronische
und
schwer
heilende
Wunden
für
Leitungskräfte
Zusatzqualifikation chronische und schwer heilende Wunden für Leitungskräfte

Zusatzqualifikation chronische und schwer heilende Wunden für Leitungskräfte

In diesem Kurs vertiefen Sie als verantwortliche Pflegefachkraft ihre Kenntnisse bei der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden. Sie erweitern Ihre kommunikativen Kompetenzen und erlernen das benötigte Management-Know-how für die spezialisierte Wundversorgung. Durch diese Qualifikationen sind Sie in der Lage eine wundversorgende Einheit zu gestalten und zu organisieren.

Kursinhalte

Lokaltherapie: Behandlungsprozess/Management

  • Debridement
  • Wundbehandlungsmittel und deren Anwendungsmethoden
  • Vakuumversiegelung
  • Verbandstechniken
  • Stagnierende Wunden
  • Palliative Wundversorgung bei inoperablen (ex)ulzerierenden/entstellenden
  • Hauttumoren, Metastasen, Sarkomen
  • Plastisch-rekonstruktive Maßnahmen
  • Verbrennung, Verbrennungswunde, Strahlenulcus und instabile Narben

Adjuvante (unterstützende) Maßnahmen

  • Heilmittel
  • Orthopädietechnik und Hilfsmittel
  • Hyperbare Sauerstoff-Therapie (HBO)

Rahmenbedingungen/ergänzende Themenbereiche

  • Dokumentation
  • Wunddokumentation
  • ergänzende Dokumentation in der Lymphologie
  • Qualitätssicherung in der Wundtherapie
  • Schnittstellenmanagement (Organisation, Überleitungs- und Entlassungsmanagement)

Voraussetzung

Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die zuvor erfolgreich den Grundkurs „Zusatzqualifikation chronische und schwer heilende Wunden (84 UE) für Pflegefachkräfte“ erfolgreich absolviert hat.

Abgeschlossener Berufsabschluss zum/r:

  • Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann (nach dem PflBRefG) oder
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (nach dem KrPflG) oder
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in (nach dem KrPflG oder nach dem PflBRefG) oder
  • Altenpfleger/-in (nach dem Altenpflegegesetz vom 25.08.2003 oder nach dem PflBRefG) oder
  • Altenpfleger/-in mit einer dreijährigen Ausbildung nach Landesrecht

Kursdauer

9.00 – 16.00 Uhr, 84UE

Kursgebühr

925€

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