Praxisanleiter*innen Fortbildung für Hebammen, Geburtshelfer*innen und Pflegekräfte
Praxisanleiter*innen müssen gemäß § 4 Abs. 3 der PflAPrV mindestens 24 Stunden insbesondere berufspädagogische Fortbildung jährlich absolvieren und nachweisen.
Praxisanleiter*innen spielen eine wichtige Rolle im Ausbildungsprozess. In der Generalistik ist der Umfang der Praxisanleitung mindestens 10%.
Wenn Sie bereits als Praxisanleiter*in tätig sind, wissen Sie, dass Sie die 24 Stunden Pflichtfortbildung jährlich nachweisen müssen.
Für dies Fortbildungen gibt es einige Besonderheiten, die man einhalten muss.
Eine Fortbildung muss mindestens 6 Stunden Umfang erbringen. Kurze Fortbildungen werden nicht gewertet.
Von den insgesamt 24 Stunden Fortbildung müssen mindestens 12 Stunden berufspädagogischen Schwerpunkt besitzen. Die restlichen 12 Stunden können pflegefachliche und berufspolitische Themen beinhalten.
Nachweiszeitraum
Die Nachweise der Pflichtfortbildung erstreckt sich vom 15.06. eines Jahres bis zum 14.06 des nächsten Jahres.
Unsere Pflichtfortbildungen zeichnen sich durch unsere interaktive Unterrichtsgestaltung aus.
Folgende Themen werden thematisiert:
- Refreshing
- Methodik und Didaktik
- Gestaltung von Lernprozessen
- Gestaltung von Prüfungssituationen
- Simulation
- Reflexion
Unsere Praxisanleiterfortbildungen sind wissenschaftlich aktuell gehalten und stärken die Rolle der Praxisanleiter*innen. Unser Ziel ist es, motivierte Praxisanleiter*innen zu begleiten und ihr methodisches und didaktisches Handeln weiterentwickeln.
Zielgruppe: Hebammen, Geburtshelfer*innen, Pflegekräfte gemäß § 4 Abs. 3 der PflAPrV
Dauer: 3 Tage a 8 UE-Präsenzunterricht, jeder Tag ist auch separat Buchbar
Kosten: 1 Tag für 125€ und alle 3 Tage für 345€
von-Humboldt-Str. 106
52511 Geilenkirchen
345,00 €/Person
Freie Plätze: 16
von-Humboldt-Str. 106
52511 Geilenkirchen
345,00 €/Person
Freie Plätze: 16